Im kommenden Schuljahr beginnend haben die Erstklässer(innen) einen Rechtsanspruch auf nachmittägliche Betreuung. Dies wird im übernächsten Jahr erweitert um den nächsten 1. Jahrgang etc, so dass nach vier Jahren alle Grundschüler(innen) einen Rechtsanspruch haben.
Im Ausschuss für Sport und Schule fragte die sachkundige Bürgerin Frau K. Kretzschmar nach, inwieweit für die Erstklässler, aber auch für die weiteren Jahr-gänge die Betreuung gesichert sei. Hintergrund war der anfängliche Engpass in diesem Schuljahr, der auch durch eine Erhöhung der Kapazität im „Leuchtturm“ aufgefangen wurde. Die Stadtverwaltung konnte die Eltern beruhigen, da nach derzeitigem Stand allen Nachfragen von Erstklässlern entsprochen werden kann. Für die anderen Jahrgänge gelten weiterhin die Aufnahme-Kriterien „Berufstätig-keit der Mutter“ und „Besonderheiten der familiären Situation“. Auch hier deuten sich derzeit keine Engpässe an.
