Mit dem Ausbau der Windenergie sind zahlreiche direkte und indirekte Einnahmen für die Stadt verbunden, heißt es in dem differenzierten Antrag der CDU-Fraktion. Aufgrund der Belastungen der Bürger(innen) durch den Ausbau soll geprüft werden, „ob und welche wirtschaftlichen Vorteile dem entgegenstehen“ – und zwar aufgegliedert nach 2025 und 2026. Gefragt wird nach Einnahmen aus dem Bürgerenergiegesetz, nach Pachteinnahmen, nach Gewerbesteuerzahlungen und nach Gebühreneinnahmen für jede einzelne Anlage. Zusätzlich sollen diese Angaben auch für Anlagen(beteiligungen) städtischer Tochtergesellschaften aufgestellt werden. Hinter dieser allgemeinen Formulierung stecken wohl die Stadtwerke, da Krankenhaus und BrilonWirtschaft&Tourismus höchstwahrscheinlich keine Windräder betreiben. Letztendlich sollen auch die diesbezüglich erwarteten Einnahmen bis 2030 aufgelistet werden.
Diesem umfassenden Antrag, der tagelange Verwaltungsarbeit bedeutet, begründete in Abwesenheit von Eberhard Fisch für die CDU Stefan Kraft. Die Antwort der Verwaltung wird weitgehende Klarheit bringen für die anstehenden Haushaltsberatungen. Daher wollte sich kein Ratsmitglied dieser Belastung der Verwaltung verschließen, ergab die Abstimmung in der letzten Ratssitzung. Ich denke, dass eine Anlage auf städtischem Grund insgesamt vielleicht 100.000 € bringt, auf privatem vielleicht die Hälfte. Eine Anlage im Besitz der Stadt dürfte insgesamt fast 400.000 € erbringen – je nach Standort, Größe und Wind. Die Rendite für Beteiligungen an Bürgerwindparks liegt derzeit um 5%.


