Ein wichtiges Thema sprach die WP am 27.8.2026 mit dem Artikel „Wohnraum, der schon da ist“ an, denn es ging um Leerraum im Wohnungsbestand angesichts der nicht befriedigten Nachfrage. In den wenigen Städten, in denen das Potential überhaupt erfasst worden sei, gibt es ein Leerstandsproblem nicht, konnte man lesen. Für Brilon lagen Daten aus dem Jahre 2024 vor: 158 Leerstände wurden gezählt, davon 102 in der Kernstadt. Verwiesen wurden auf die normale Fluktuation, d.h. auf vorübergehenden Leerstand bei Wechsel des Nutzers bzw. bei größerer Renovierung.
Während die Stadt über leerstehende Geschäfte sich gut informiert zeigt, waren ihr längere, sprich jahrelange Leerstände im Wohnungsbereich nicht bekannt. Da gibt es Nachholbedarf aufgrund meiner Erfahrung im Stadtbild. Städte wie Köln und Düsseldorf haben auf die bewusste Vernachlässigung eines Gebäudes durch Nichtvermietung mit einer Zweckentfremdungssatzung reagiert und drohen mit Bußgeldern. In Brilon dürfte erst einmal ein diesbezügliches Gespräch erfolgreich sein können und vorab das Bemühen, entsprechenden Leerstand zu erfassen. Vielleicht ist es auch nicht ungeschickt, Eigentümer zu verpflichten, Leerstand nach 6 Monaten zu melden. Ein Verstoß muss dann aber auch von einem drastischen Bußgeld bedroht sein. Grundlage auch dieser Problembehebung ist: Eigentum verpflichtet.


