Mehr Spielraum für die Verwaltung
Viele formale Vorgaben belasten eine Verwaltung. Das kann jetzt großzügiger gehandhabt werden in NRW. Doch dafür braucht es eine konkrete Entscheidung in jeder Kommune. Damit beschäftigte sich gestern der Rechnungsprüfungsausschuss. Man war sich einig, verstärkt Nachverhandlungen bei Auftragsvergaben nicht nur preislich, sondern auch inhaltlich zu eröffnen. Zudem scheiterten oft Vergaben an den günstigsten Bieter aufgrund z.B. fehlender kleinerer formaler Belege. Das soll nun großzügiger behandelt werden können. Die diversen Ausschreibungsnotwendigkeiten aufgrund des Auftragsvolumens wurden weitgehend beibehalten.
„Flickenteppich“ und „Bürokratie“?
Da alle Kommunen nun unterschiedliche Regelungen festlegen können, wird es einen Flickenteppich nicht nur in NRW, sondern sogar im HSK geben, was die Firmen wieder belasten wird. Da der Bund bestrebt ist, dass die Vergaberegelungen deutschlandweit gleich sein sollten, kann es schon bald eine Grundsatzänderung geben. Die wohlwollende Diskussion zum Verwaltungsvorschlag lief unter dem Motto „Bürokratieabbau“. Frage: Ist es „Bürokratie“ z.B., wenn ein Unternehmer nachweisen muss, dass er den Mindestlohn zahlt? Ich meine nein. Zahlreiche „Gängelungen“ sind entstanden aufgrund von negativen Erfahrungen. So macht die Fachabteilung „nur“ die Leistungsbeschreibung zu einer Ausschreibung, den großen Rest die Vergabestelle in einer Verwaltung.

