Geplaudere zu Windradstandorten ist rechtlich belanglos
Im Ausschuss für Planen und Bauen stand wieder der beantragte Bau eines sehr großen Windrades außerhalb der vorgesehenen Zonen auf der Tagesordnung. Den Bau zwischen Nehden, Thülen und Radlinghausen hatte der Ausschuss schon abgelehnt, wie ich mit Blogeintrag vom 19.2.2026 berichten konnte. Der Hochsauerlandkreis hatte aber die Ablehnung ignoriert, da er schon früher mit einem rechtskräftigen Vorbescheid den Bau genehmigt hatte. Zudem konnte die Untere Umweltschutzbehörde „keine wesentlichen Beeinträchtigungen“ erkennen.
Die Ausschussmitglieder zeigten sich alle empört. Doch was tun? Mehrheitlich entschied man sich, gegen die Baugenehmigung des Kreises zu klagen, obwohl die Verwaltung auf die sehr geringen Erfolgschancen und die mindestens fünfstelligen Kosten verwies. Man stützte sich bei der Ablehnung besonders auf das rechtlich belanglose Geplaudere des Regierungspräsidenten bei seinem kürzlichen Besuch in Brilon, bei dem er sich gegen derartige Standorte ausgesprochen haben soll.
Jetzt ist wieder der Kreis am Zuge. Erst nach dessen Bescheid kann gegen ihn geklagt werden. Das wird dauern und die Gemüter werden sich etwas beruhigen aufgrund der Aussichtslosigkeit. Man hat ja seinen Frust veröffentlicht. Es wird dann keine kostspielige Klage geben, meine ich.







