Die Standfestigkeit der Grabmale auf den stätischen Friedhöfen muss wie jedes Jahr wieder überprüft werden, um die Verkehrssicherheit zu erhalten, schreibt die Stadtverwaltung. Sie orientiert sich an den Unfallverhütungsvorschriften 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Da erfahrungsgemäß die Grabnutzungsberechtigten die Entscheidung skeptisch beurteilen, können sie an der Prüfung teilnehmen, die am 10.9.stattfindet. Bei Gefahr im Verzug werden die Steine sofort umgelegt, bei sonstigen Mängeln erfolgt schriftliche Benachrichtigung.

Alles sicher geregelt, Verfall verhindert
Als Ergebnis sieht der Friedhof mit seinen Gräbern ordentlich aus. Im Gegensatz zu den Toten, die vergänglich waren, muss das Denkmal im ordentlichen Zustand erhalten und gesichert bleiben. Denn Unfälle können schnell passieren, wenn Kinder oder Erwachsene die vorgesehenen Wege verlassen und über die Gräber oder hinter den Grabmalen rennen oder wandern – und dann die Grabmale, die schon schräg gesackt sind, durch die Erdbewegung umfallen. Es muss auch verhindert werden, dass irgendwelche Besucher(innen) aus Langeweile an den Grabmalen rütteln, weil sie schief stehen. Das hat die Berufsgenossenschaft einmal erkannt und geregelt und so soll es bleiben, damit alles ordentlich aussieht, kein Eindruck von Verfall entsteht und dem Steinmetz die Arbeit nicht ausgeht.
Ich rege an, am Friedhofseingang ein Schild aufzustellen: Das Verlassen der Wege geschieht auf eigene Gefahr. Das sieht die Gartenbau-Berufsgenossenschaft sicher anders. Sie ist schon durch die Nutzung von pflegeleichten Urnengräbern besorgt.
Der 1. Absatz stützt sich auf einen Pressetext der Stadtverwaltung.

