Die WP vom 25.2.2026 sieht 5 Vorschläge auf dem Tisch, wozu die Überschrift „Rente im Inflationssog“ kaum passt. Ich habe die Vorschläge in einer nach meiner Meinung sachbezogenen Weise interpretiert und etwas erweitert. Es ist also keine Rangfolge. Auch bin ich der Meinung, dass eine Maßnahme nicht genügt, sondern ein Einstieg in zahlreiche Maßnahmen gefunden werden muss. Immer nach der Maxime: Es geht auch um Gerechtigkeit. Warum? Weil man das vom Staat erwarten muss.
1. Längere Lebensarbeitszeit?
Ja, wenn wir z.B. 5 Jahre länger Leben und damit 5 Jahre länger Rente beziehen, muss sich um dies etwas auszugleichen, auch die Lebensarbeitszeit etwas verlängern. Das bedeutet keine Altersarmut wie die WP suggeriert – vor allem nicht, wenn die Menschen mit niedrigsten Ansprüchen etwas stärker erhöhte Renten bekommen. Der Hinweis auf Bergleute und Schornsteinfeger und Maurer etc., Berufe die früher körperlich stärker belasteten, ist eher unerheblich, da sie es kaum noch gibt bzw. sie haben sich stark gewandelt. Im Fokus müssen die Rentnerinnen stehen, die heute den Mindestlohn beziehen und dadurch später kaum auskömmliche Renten beziehen werden.
2. Rentenerhöhungen nach Lohnsteigerung oder nach Inflationsrate?
Der derzeitigen Rentenerhöhung nach den jährlichen Lohnerhöhungen steht die weniger starke Erhöhung nach der Inflationsrate gegenüber. Um Altersarmut zu reduzieren, schwebt mir keine lineare Erhöhung für alle vor, sondern für hohe Renten reicht die Inflationsrate und für niedrige Renten passt eher der Bezug zu den Lohnerhöhungen.
3. Einbezug von Beamten und Abgeordneten?
Einbeziehung der wenigen Abgeordneten und vielen Beamten in die gesetzliche Rente. Das würde der gesetzlichen Rentenversicherung sehr helfen. Rechtlich wohl eher schwierig wegen eines Bestandsschutzes. Doch ein Einstieg in die Beteiligung ist mit neu eingestellten Beamten möglich und für alte und die mit sehr hohen Ansprüchen reicht die jährliche Inflationsrate. Siehe zu 2.
4. Einbezug von sehr gut Verdienenden?
Angestelltengehälter bis 101.400 € zahlen einen Rentenbeitrag, das Mehrgehalt ist beitragsfrei. Das ist willkürlich und unverständlich und in der Schweiz schon abgeschafft.
5. Einbezug von Zinsen, Dividenden und Mieten?
Warum wird eigentlich Einkommen aus Zinsen, Dividenden oder Mieten nicht herangezogen bei Rentenbeiträgen und nur das Arbeitseinkommen? Ich würde eine Änderung begrüßen und die Akzeptanz erhöhen durch einen Freibetrag, z.B. von 5.000 €. Bei einem Zinssatz von 2,5% muss man 200.000 € angelegt haben, um auf diese Zinssumme zu kommen. Wer so viel Vermögen hat, kann auch etwas für die Rentenkasse abgeben.
6. Vorsorgedepot
Auch wenn die staatliche Förderung eines Aktiendepots noch nicht ausgereift ist, bleibt das Hauptproblem, dass die vielen Mindestlohnbezieher aufgrund der Wohnkosten besonders in Städten kaum regelmäßig sparen können. Zudem ist für staatliche Förderung kaum genug Geld da. Und die Banken wollen an der Depotführung auch noch verdienen.
7. Frühstartrente
Die sog. Frühstartrente zielt auch auf ein staatlich gefördertes Aktiendepot ab, das mit Einzahlungen zur Geburt oder etwas später beginnt – entweder monatlich oder besser als Einmalzahlung. Je früher, desto ertragreicher – wegen des Zinseszins. Probleme wie bei 6.

