Drei Jahre Zeit
Frauen und Männer sollen in Zukunft durch diese Regelung für gleiche Arbeit gleich entlohnt werden, hatte die EU 2023 beschlossen. Der geschlechtsspezifische Lohnunterschied zum Nachteil der Frauen beträgt 6%. Umsetzungsfrist war der 7. Juni 2026. Doch dies wollen zahlreiche Unternehmen offensichtlich nicht. Sie fürchten die vorgesehene Berichtspflicht. Ja, das ist mehr Aufwand, doch nur aufgrund der fortdauernden Diskriminierung von Frauen. Die Unternehmen zwingen geradezu den Gesetzgeber zu dieser Maßnahme. Jetzt wird lamentiert über die selbstverschuldete Bürokratie – nach drei Jahren.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen
Wie sieht es in anderen Bereichen aus, wenn Menschen sich an Regeln nicht halten wollen. Beispiel Autoverkehr. In der Baustelle dürfen Laster nur 80 oder 60 km/h fahren, im Stadtgebiet nur 50 km/h, vor Schulen und Kitas nur 30 km/h und manchmal auch aus Lärmschutzgründen. Das hält Transporte auf und verteuert sie, dient aber dem Schutz vieler. Wenn ein Verstoß entdeckt wird, muss gezahlt werden.
Wer diskriminiert, soll zahlen!
So stelle ich mir auch die rechtliche Regelung des Verhaltens der Unternehmen vor. Wer gegen die Gleichheit der Verdienste bei gleicher Arbeit verstößt, muss zahlen – und zwar eine erhebliche Strafe und eine Entschädigung der betroffenen Frau. Bei Anzeige bis 5 Jahre nach Beginn der Benachteiligung, könnte ich mir vorstellen. Wie die EU vorsieht, gilt dies nur für Unternehmen ab 100 Beschäftigte und die Beweispflicht liegt beim Arbeitgeber. Die zuständige CDU-Bundesministerin hat die Umsetzungsfrist der Verordnung verpasst – nicht unabsichtlich! Jetzt drohen Strafen – ja und!




