Wer soll nach der Alterssicherungskommission neu in die Rentenversicherung aufgenommen werden, um den Kreis der Beitragszahler zu erweitern: Abgeordnete des Bundestages und der Länderparlamente, neue Selbstständige, Vorstände von Aktiengesellschaften, Minijobber.
Es bleibt aber die Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 8450 €/Monat) bestehen. Derzeit teilen sich den monatlichen Beitrag von 18% Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Höchstrente nach 45 Arbeitsjahren beträgt 3741 €.
Den Einnahmeerhöhungen durch die Aufnahme stehen später nach dem derzeitigen System Ausgabenerhöhungen gegenüber – besonders wenn der Personenkreis überdurchschnittlich lange leben sollte.
Der Druck, auch Beamte in den Kreis der Beitragszahler aufzunehmen, steigt – auch wenn dies rechtlich kompliziert ist und für den Staat anfangs teuer.
Eine einheitlichere Versicherung löst aber noch nicht die Probleme, die durch den demografischen Wandel entstehen. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze stärkt nur jetzt die Rentenkasse, belastet sie aber später, wenn der Rentenanspruch entsprechend steigt.

