Erfahrungen in den letzten Jahren in autoritär geführten Staaten (Polen, Ungarn, USA) sowie auch die Endphase der Weimarer Republik lehren, dass für eine undemokratische Umgestaltung oft auch die vorhandenen Gesetze genutzt werden können, indem Interpretationsspielräume und randständige Gesetze extrem ausgeschöpft werden. In Koalitionsregierungen wählen Autoritäre deshalb gerne die Verantwortungsbereiche „Innenpolitik“ und „Justiz“. Die Grundlage für seine Zoll-Politik sah Trump in jahrhundertealten kaum bekannten Regelungen.
In der WP wurde jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass es seit dem 19. Jahrhundert möglich ist, dass Regierungen auf Staatsanwälte einwirken können, das heißt, dass sie von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen. Dies geschieht derzeit traditionell selten und nur marginal. Doch befürchtet der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes einen politischen Missbrauch, wenn diese Möglichkeit extensiv genutzt werden würde. Daher fordert er: „Die Bundesjustizministerin muss dieser Gefahr für eine objektive Strafverfolgung jetzt einen Riegel vorschieben und politisch motivierte Weisungen an Staatsanwälte durch eine Gesetzesänderung verlässlich ausschließen.“ Ihn umtreibt die Gefahr der Machtbeteiligung von „rechtspopulistischen Parteien“ und weniger, dass der Europäische Gerichtshof das seit 1879 bestehende „Weisungsrecht“ schon gerügt hat.
Unger, Christian, Kann die AfD durch ein Gesetz von 1879 die Justiz beeinflussen?, in: WP vom 27.6.2026




