
Geflecktes Lungenkraut

Märzenbecher

Geflecktes Lungenkraut

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Die CDU in Winterberg hat sich entschlossen, die Verdrängung von dauerhaftem Wohnen durch Ferien- und Zweitwohnungen zu stoppen, da Ortsteile drohen sich zu verändern. Wohnraum wird knapper, die Preise steigen, viele Wohnungen stehen zeitweise leer, konnte man in der WP vom 25.2.2026 lesen. Die Stadt will mehr Kontrolle über die Entwicklung: Tourismus bleibt gewollt – doch nicht uneingeschränkt. CDU-Fraktionsvorsitzender Timo Bundkirchen will eine Balance zwischen dauerhaftem Wohnen und Ferienvermietung herstellen.
Das hatte auch die örtliche Bevölkerung für Brilon-Wald gewollt, wo sich die Lage ähnlich darstellt – unterstützt von der SPD und der BBL und der Linken. Doch dafür hatte die Briloner CDU überhaupt kein Verständnis und mit Hilfe ihres Vorsitzenden Fisch heftig widersprochen und den Antrag abgelehnt: Eigentum sei gefährdet. Die Winterberger CDU meint aber: Eigentum verpflichtet (Artikel 14,2 Grundgesetz). Siehe auch Blog-Eintrag vom 6.2.2026.
Ach ja, die FDP schloss sich der CDU an.
GmbH der beiden GmbHs vor Auflösung?
Schon am 14.2.2026 berichtete die WP so nebenbei, dass die Stadt Olsberg angesichts der Finanzkrise die Finanzierung der Tourismus und Stadtmarketing Olsberg GmbH (TuS) um 100.000 € kürzen wolle. Dass damit erhebliche Veränderungen in der Zusammenarbeit mit der Brilon Wirtschaft und Tourismus GmbH (BWT) verbunden sein würden, war sofort offensichtlich, da beide Organisationen zu je 50% die Tourismus Brilon Olsberg GmbH (TBO) betreiben. Zwar sprach die Olsberger CDU in der Haushaltsdebatte nur von einem Strategiewechsel – so die WP vom 24.2.2026 -, doch sollte der offensichtlich 100.000 € Einsparung bringen. Damit steht die gemeinsame GmbH der beiden GmbHs aber vor einer Auflösung. Zwar sollen noch einmal Nutzen und Aufwand überprüft werden, doch stehen die Zeichen auf Trennung, da der Fokus verstärkt auf Olsberg und eine „verlässliche Budgetobergrenze“ gelegt werden soll. Für Brilon kann es also nur teurer werden, auch wenn man sich, um die Zusammenarbeit zu retten, auf eine Erhöhung des Briloner Kostenanteils einigen sollte. Heißt im Klartext: Verschuldung erhöhen oder Tourismusreklame reduzieren.
Die Rechtsform GmbH gilt als ideal für Unternehmen, die Haftungsrisiken minimieren wollen.
Kommunale Wärmeplanung
Seid Jahren weiß man, dass bis zum 30.6.2028 auch die kleinen Gemeinden unter 100.000 eine kommunale Wärmeplanung erstellt haben müssen, während die Großstädte schon 2026 ein entsprechendes klimafreundliches Konzept vorlegen müssen. Die BBL hat immer wieder diesbezügliche Nachfragen und Aufforderungen gestellt, doch die anderen Fraktionen haben kaum Interesse, erkennen nicht die Bedeutung für die Bürger(innen). Marsberg bemüht sich schon seit 2024 und hat den Westfalen Weser Energieservice mit der Planung beauftragt. Arnsberg ist seit Januar 2025 aktiv. Wird in Brilon eine Entwicklung verschlafen?
Erste Fragen?
Ziel ist eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor allem mit erneuerbaren Energien. Das Konzept soll Hauseigentümern und Unternehmen mehr Planungssicherheit geben – vor allem den Gasnutzern, denen doch eine drastische Verteuerung der Gasversorgung droht, wenn die Verteilernetze nur noch selten genutzt werden sollten. Zudem sind Flächen von zentraler Wärmeerzeugung von der Kommune auszuweisen. Käme der Krankenhauskomplex in Frage? Mit einem Angebot an die umliegenden Wohnhäuser? Wären die Schulkomplexe geeignet? Auch wäre zu prüfen, inwieweit die Abwärme von Egger genutzt werden könnte. Kann man die Energieerzeugung der nahen Windräder und Photovoltaikanlagen einbeziehen? Wo wären die Speicheranlagen aufzustellen?
hieß es am 27.2.2026 in der WP. Als kürzlich den hiesigen Jägern von einem Fachmann im Forst- und Umweltausschuss aufgrund der ASP-Seuche im Kreis Olpe empfohlen worden war, vorbeugend die Schweine-Population zu reduzieren, stieß dies noch auf Unverständnis der CDU-Fraktion. Jetzt rief Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) wegen des ASP-Fundes in Schmallenberg die Jägerschaft zur verstärkten Jagd auf Wildschweine auf. Ob das zu mehr Einsicht führt? Die hiesigen Wälder sind aber noch nicht für Spaziergänger(innen) gesperrt.
Es fehlt (preisgünstiger) Wohnraum – besonders in den Großstädten. Dort werden aber 8 Mio. qm Büroraum ungenutzt (etwas auch in Brilon), 1,8 Mio. Wohnungen stehen deutschlandweit leer (einige auch in Brilon), 550.000 Wohnungen werden als Ferienwohnungen zweckentfremdet (auch einige in Brilon und seinen Ortschaften).
Der Bau-Turbo soll eine Beschleunigung des (Um-)Bauens bringen – vor allem für Wohnraum. Doch wenn kein hinreichendes Geld für ein Eigenheim bzw. Mietobjekt vorhanden ist, hilft auch keine Beschleunigung des Planungs- und Genehmigungsverfahrens. Das Problem liegt eher in den Baukosten. Dass diese Schnellbauten dann auch „bezahlbaren Wohnraum“ bieten, ist nur eine verbreitete Hoffnung. Belege gibt es leider nicht.
Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen aber nun nicht mehr notwendig sein – erst einmal befristet bis 2030. Bauanträge gelten als genehmigt, wenn sie von der Bauverwaltung der Stadt nicht binnen drei Monaten abgelehnt werden. Das eröffnet für bisher im Innenstadtbereich nicht gewollte Projekte und den Außenbereich zerfransende Häuser neue Chancen. Denn es ist fraglich, ob die Bauämter alle Prüfungen, die sich als notwendig und bewährt erwiesen haben und die eine von der Bevölkerung gewünschte Stadtentwicklung beachten, binnen drei Monaten erledigen können. Hier sind neue Abläufe zu organisieren, um dies halbwegs zu schaffen.
Bauministerin Hubertz sieht in dem Turbo „ein mutiges Instrument, das unser Land wirklich nach vorne bringen kann“, doch es schwächt deutlich die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten. So können etwa ganze Straßenzüge nachverdichtet werden durch Aufstockungen und Anbauten oder auch Hinterlandbebauungen ermöglicht werden.
Der Rat muss nun entscheiden, ob er den sog. Bau-Turbo, der vom Bundestag im Oktober 2025 beschlossen wurde, für unsere Stadtentwicklung als sinnvoll ansieht.
Die WP vom 25.2.2026 sieht 5 Vorschläge auf dem Tisch, wozu die Überschrift „Rente im Inflationssog“ kaum passt. Ich habe die Vorschläge in einer nach meiner Meinung sachbezogenen Weise interpretiert und etwas erweitert. Es ist also keine Rangfolge. Auch bin ich der Meinung, dass eine Maßnahme nicht genügt, sondern ein Einstieg in zahlreiche Maßnahmen gefunden werden muss. Immer nach der Maxime: Es geht auch um Gerechtigkeit. Warum? Weil man das vom Staat erwarten muss.
1. Längere Lebensarbeitszeit?
Ja, wenn wir z.B. 5 Jahre länger Leben und damit 5 Jahre länger Rente beziehen, muss sich um dies etwas auszugleichen, auch die Lebensarbeitszeit etwas verlängern. Das bedeutet keine Altersarmut wie die WP suggeriert – vor allem nicht, wenn die Menschen mit niedrigsten Ansprüchen etwas stärker erhöhte Renten bekommen. Der Hinweis auf Bergleute und Schornsteinfeger und Maurer etc., Berufe die früher körperlich stärker belasteten, ist eher unerheblich, da sie es kaum noch gibt bzw. sie haben sich stark gewandelt. Im Fokus müssen die Rentnerinnen stehen, die heute den Mindestlohn beziehen und dadurch später kaum auskömmliche Renten beziehen werden.
2. Rentenerhöhungen nach Lohnsteigerung oder nach Inflationsrate?
Der derzeitigen Rentenerhöhung nach den jährlichen Lohnerhöhungen steht die weniger starke Erhöhung nach der Inflationsrate gegenüber. Um Altersarmut zu reduzieren, schwebt mir keine lineare Erhöhung für alle vor, sondern für hohe Renten reicht die Inflationsrate und für niedrige Renten passt eher der Bezug zu den Lohnerhöhungen.
3. Einbezug von Beamten und Abgeordneten?
Einbeziehung der wenigen Abgeordneten und vielen Beamten in die gesetzliche Rente. Das würde der gesetzlichen Rentenversicherung sehr helfen. Rechtlich wohl eher schwierig wegen eines Bestandsschutzes. Doch ein Einstieg in die Beteiligung ist mit neu eingestellten Beamten möglich und für alte und die mit sehr hohen Ansprüchen reicht die jährliche Inflationsrate. Siehe zu 2.
4. Einbezug von sehr gut Verdienenden?
Angestelltengehälter bis 101.400 € zahlen einen Rentenbeitrag, das Mehrgehalt ist beitragsfrei. Das ist willkürlich und unverständlich und in der Schweiz schon abgeschafft.
5. Einbezug von Zinsen, Dividenden und Mieten?
Warum wird eigentlich Einkommen aus Zinsen, Dividenden oder Mieten nicht herangezogen bei Rentenbeiträgen und nur das Arbeitseinkommen? Ich würde eine Änderung begrüßen und die Akzeptanz erhöhen durch einen Freibetrag, z.B. von 5.000 €. Bei einem Zinssatz von 2,5% muss man 200.000 € angelegt haben, um auf diese Zinssumme zu kommen. Wer so viel Vermögen hat, kann auch etwas für die Rentenkasse abgeben.
6. Vorsorgedepot
Auch wenn die staatliche Förderung eines Aktiendepots noch nicht ausgereift ist, bleibt das Hauptproblem, dass die vielen Mindestlohnbezieher aufgrund der Wohnkosten besonders in Städten kaum regelmäßig sparen können. Zudem ist für staatliche Förderung kaum genug Geld da. Und die Banken wollen an der Depotführung auch noch verdienen.
7. Frühstartrente
Die sog. Frühstartrente zielt auch auf ein staatlich gefördertes Aktiendepot ab, das mit Einzahlungen zur Geburt oder etwas später beginnt – entweder monatlich oder besser als Einmalzahlung. Je früher, desto ertragreicher – wegen des Zinseszins. Probleme wie bei 6.
Mehr Spielraum für die Verwaltung
Viele formale Vorgaben belasten eine Verwaltung. Das kann jetzt großzügiger gehandhabt werden in NRW. Doch dafür braucht es eine konkrete Entscheidung in jeder Kommune. Damit beschäftigte sich gestern der Rechnungsprüfungsausschuss. Man war sich einig, verstärkt Nachverhandlungen bei Auftragsvergaben nicht nur preislich, sondern auch inhaltlich zu eröffnen. Zudem scheiterten oft Vergaben an den günstigsten Bieter aufgrund z.B. fehlender kleinerer formaler Belege. Das soll nun großzügiger behandelt werden können. Die diversen Ausschreibungsnotwendigkeiten aufgrund des Auftragsvolumens wurden weitgehend beibehalten.
„Flickenteppich“ und „Bürokratie“?
Da alle Kommunen nun unterschiedliche Regelungen festlegen können, wird es einen Flickenteppich nicht nur in NRW, sondern sogar im HSK geben, was die Firmen wieder belasten wird. Da der Bund bestrebt ist, dass die Vergaberegelungen deutschlandweit gleich sein sollten, kann es schon bald eine Grundsatzänderung geben. Die wohlwollende Diskussion zum Verwaltungsvorschlag lief unter dem Motto „Bürokratieabbau“. Frage: Ist es „Bürokratie“ z.B., wenn ein Unternehmer nachweisen muss, dass er den Mindestlohn zahlt? Ich meine nein. Zahlreiche „Gängelungen“ sind entstanden aufgrund von negativen Erfahrungen. So macht die Fachabteilung „nur“ die Leistungsbeschreibung zu einer Ausschreibung, den großen Rest die Vergabestelle in einer Verwaltung.
Viele Fragen geklärt
Zur Herkunft der Belastung: Natürlicher bleihaltiger Boden bzw. Abraum oder Verschüttung aus dem Bergbau. Die methodischen Grundlagen und die Gewinnung der Daten wurde mehrmals mich überzeugend dargestellt.
Aufgrund der toxikologischen Bewertung (bes. nachhaltige Schädigung von Kindern) gibt es 3 gemessene Belastungsstufen in Brilon (Durchschnitt NRW: 55-243 mg Blei):
1. 0-1499 mg Blei/kg Erde: kein Handlungsbedarf, Rasendecke sinnvoll
2. 1500-4999 mg Blei/kg Erde: Rasendecke oder Betonplatten etc. Pflicht, pro Haushalt bis zu 15 qm Gemüsegarten, einige Gemüse sind vom Anbau ausgeschlossen (alternativ Hochbeet). Ca. 250 Haushalte erhalten Hinweisblatt.
3. 5.000-18.000 mg Blei/kg Erde: Entfernung des Bodens bis in 30 cm Tiefe, Einbringung einer Grabesperre, Auftrag von 30 cm unbelasteten Bodens: 40 Haushalte: Schwerpunkt Derkerborn.
Alle Eigentümer werden über ihre konkrete Belastung informiert. Es ist beantragt, dass das Land NRW 80% und der HSK 20% der Kosten von jeweils ca. 30.000 – 50.000 € übernimmt, wenn im Kaufvertrag kein Hinweis auf bleihaltige Grundstücksbelastung steht. Die Arbeiten können erst nach Zustimmung aufgenommen werden und werden organisiert von Behörden/Verbänden. Höchstwahrscheinlich frühestens im Herbst 2026. Die Arbeiten erfolgen dann nach individueller Absprache.
Was blieb offen nach drei Stunden Aufklärung?
Können Regenwürmer Blei nach oben bringen, wie ist es mit Maulwürfen? Beide Tiere leben im organischen Bereich des Bodens, also oberhalb der Grabesperre.
„Ich kenne keine Erkrankten?“ Die Wirkung von Blei auf das Kindergehirn ist nicht am Blutbild allein festzustellen. Wer einen IQ von 106 hat, hätte ohne Bleieintrag vielleicht einen IQ von 110 gehabt, beides nicht auffällig. Insofern richtig, dass auf allen Kinderspielplätzen vorbeugend der Boden ausgetauscht worden ist. Ich persönlich kenne keinen Menschen, der von asbesthaltigen Eternitplatten krank geworden ist. Aber wegen ihrer Gesundheitsgefährdung gehören sie zum Sondermüll. Ich kenne keinen Schüler oder Lehrer vom Petrinum, der durch PCB-Absonderungen krank geworden ist. Gut, dass vorbeugend saniert wird.
Siehe die ganz andere Berichterstattung in der WP vom 25.2.2026.
Jetzt auch noch „Dienstleister“ engagiert!
In der letzten Ratssitzung konnte man erfahren, dass die Kosten durch den Wildverbiss weiter steigen. Bekannt ist ja, dass das Wild die Jungpflanzen drastisch schädigt und mehrere Pächter sich weigern, die vorgesehenen Abschusspläne einzuhalten. Jetzt soll auch noch der jeweilige Verbiss über „Dienstleister“ ermittelt werden. Über weitere Stichproben soll dann ein repräsentativer Überblick gewährleistet werden. Und so geht ein weiteres teures Jahr ins Land, ohne dass den störrischen Pächtern wie vorgesehen eine Abmahnung zugestellt wird. Auf keinen Fall darf diesen seit Jahren auf Zeit spielenden Pächtern die Jagd erneut verpachtet werden. Verstoß gegen Auflagen darf sich nicht lohnen. Zudem: Wenn sie kein Vertrauen zu der Kompetenz unserer Förster haben, dann sollen die Pächter den „Dienstleister“ auch bezahlen. Ich möchte nicht, dass mein Steuergeld für Pächternachlässigkeiten ausgegeben wird.