Ich bin kürzlich gefragt worden, was aus meiner Anregung geworden ist, den nicht-öffentlichen Teil in Ausschuss- und Ratssitzungen zu reduzieren bzw. ausführlicher darzustellen. Als Antwort dazu wurde eine fünfseitige Stellungnahme erarbeitet, die vom Verwaltungschef unterschrieben worden war, und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Schlusstenor der Ausarbeitung war: Es wurde nicht gegen Gesetze verstoßen. Doch das hatte ich gar nicht behauptet. Insofern war es eine trickreiche Antwort, die Vorurteile bestätigen konnte, da eine inhaltliche konkrete Auseinandersetzung fehlte.
Spielraum für Transparenz nutzen
Mir liegt es vollkommen fern, einer Verwaltung Gesetzesbrüche zu unterstellen. Das konnten auch die Ratsmitglieder dann nicht. Meine Erkenntnis ist weiterhin, dass der Verhaltensspielraum für mehr Öffentlichkeit nicht genutzt wird, dass allgemeine gesetzliche Vorgaben eng ausgelegt werden. Es ist weiterhin ärgerlich, dass man über nicht-öffentliche Sitzungsthemen an Stammtischen Plaudereien hört, deren Wahrheitsgehalt man nicht beurteilen kann. Denn ein Problem ist, dass es noch nicht einmal eine öffentliche Kurzfassung der nicht-öffentlichen Beschlüsse gibt. Auf die Nennung von Namen, Kosten etc. kann doch verzichtet werden.
Ein fiktives Beispiel: Der Rat hat beschlossen, ein städtisches Grundstück im Bereich Marktplatz für 100 Jahre an einen Investor abzugeben, um den Bau eines Fernsehturmes mit Aussichtsplattform zu ermöglichen. Falls die Firma pleite geht, kann der Investor das Grundstück mit Turm zurückgeben und erhält von der Stadt 2/3 der Baukosten des Turmes. Die Stadt kann dann mit dem Turm machen, was sie will. Das wäre doch eine transparente Information!






