Einkommensverhältnisse den Lehrerinnen erzählen
Im Schulausschuss ging es um die nach Einkommen der Eltern gestaffelten Beiträge für die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung der Kinder. Diese Beiträge können bei Härtefällen erlassen werden, „wenn die Belastung den Eltern oder dem Kind unter wirtschaftlichen oder sozialen Gesichtspunkten nicht zuzumuten ist.“ Diese hat man nun komplizierter und damit arbeitsaufwändiger gemacht. Das können jetzt betroffene Eltern nicht mehr direkt bei der Stadt beantragen, sondern nur noch die Schule. Die Eltern müssen jetzt den Lehrerinnen umfassend belegen, dass sie kein Geld haben, was die Lehrerinnen dann der Stadtverwaltung erzählen. (Was geht die Schule die genaue Einkommenssituation der Eltern eigentlich an?) Das reicht aber immer noch nicht. Jetzt muss auch noch ein Jugendhilfeträger eine Stellungnahme erarbeiten, als wenn die nicht genug zu tun hätten.
Nur BBL fragte nach – ansonsten Desinteresse
Als Frau Kretzschmar (Sachkundige Bürgerin der BBL) das erweiterte Verfahren problematisierte, hatte die Verwaltung dafür kein Verständnis. Alle anderen Anwesenden interessierte die Angelegenheit offensichtlich sowieso nicht, da keine Wortmeldungen kamen. Man stimmte einfach dem Verwaltungsvorschlag zu, die Bürokratie zu erweitern und die Eltern zu zwingen, ihre prekären Einkommensverhältnisse den gut verdienenden Lehrerinnen offenzulegen.

