Auch die Gebührensatzung für die OGS-Kinder wurde diese Woche im Hauptausschuss festgelegt. Dieter Weber (SPD) monierte, dass zwar eine breite Staffelung der Beiträge auf Basis des Einkommens der Erziehungsberechtigten erfolge, diese aber plötzlich bei 73.000 €/Jahr aufhöre. Angesichts der Tatsache, dass es etliche Familien mit deutlich höherem Einkommen geben würde, sei dort „deutlich Luft nach oben“. Diese Meinung fand unter den übrigen Mitgliedern der verschiedenen Ratsparteien keinerlei Unterstützung.
Alte (von 2020) und neue Satzung
bis 31.578,00 Euro *) 0,00 Euro
bis 37.000 Euro 60,00 Euro
bis 49.000 Euro 80,00 Euro
bis 61.000 Euro 100,00 Euro
bis 73.000 Euro 130,00 Euro
über 73.000 Euro 150,00 Euro
z.B. sinnvolle Erweiterung
bis 85.000 Euro 150,00 Euro
bis 100.000 Euro 170,00 Euro
über 100.000 Euro 190,00 Euro
So wäre auch, um das Gesamtaufkommen nicht zu vergrößern, eine Beitragsreduzierung bei den unteren Einkommen möglich, also eine sozialere und damit gerechtere Staffelung. Haben doch 4% der Paare ein Netto-Einkommen über 105.000 Euro. https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/judith-niehues-maximilian-stockhausen-ab-diesem-einkommen-gilt-man-als-reich.html – eingesehen am 23.5.2026

