44 Neugründungen
Im Strukturausschuss diskutierte man über eine Vorlage der Stadtverwaltung, die bisher erfolgreiche Reduzierung des Leerstandes von Geschäften im Innenstadtbereich genauer festzulegen. Förderbeginn war 2023 mit 3 Geschäften, inzwischen wurden 44 Geschäfte bei der Neugründung von der Stadt unterstützt, davon derzeit noch 16. Die Vergabebedingungen sollen innerhalb der ehemaligen Stadtmauern insofern geschärft werden, dass aus dem Bereich der Fußgängerzone sog. Billigläden und Geschäfte ohne Publikumsverkehr oder regelmäßige Öffnungszeiten ausgeschlossen werden, aber auch größere Filialisten. Man will mehr Laufkundschaft in die Fußgängerzone bringen und somit wurden Artpraxen, Dönerläden, Nagelstudios etc. auch ausgeschlossen. Lange wurde diskutiert über die vorgeschlagene Regelung der Öffnungszeit, die auf mindestens 32 Std./Woche fixiert werden sollte, was für ein Geschäft nicht gerade zu viel ist, aber vielleicht für eine Galerie. Nun geht das Thema wieder in die Fraktionen zur erneuten Vorbesprechung.
Vermieter beteiligen!
Nicht genauer wurde trotz vieler Beiträge der Ratsmitglieder und Sachkundigen Bürger(innen) geklärt, wie hoch die geldliche Förderung ist, ob sie von der Grundfläche oder auch von der Lage des Geschäftes abhängig ist. Auch wurde nicht angesprochen, warum die Vermieter, die doch von diesem Engagement der Stadt stark profitieren, nicht an der Förderung beteiligt werden durch eine Mietermäßigung. Ich stelle mir vor: Bei einer vorherigen Miete von 1000 € wird die Miete für ein Jahr heruntergesetzt auf 750 €, die Stadt gibt noch 250 € dazu, für den neuen Mieter bleiben 500 €. Wenn ein Vermieter das nicht will, weil der Leerstand ihm lieber ist, verzichtet er monatlich auf eine Einnahme von 750 €. Die bisherigen städtischen Ausgaben 2023 von 12.635 €, für 2024 von 68.753 € und 2025 von 92.593 € sowie erwartbar für 2026 von 66.994 € hätten sich insgesamt auf ca. 120.000 € halbiert, wozu aber immer noch das Gehalt des städtischen Leerraummanagers kommt. Ein faires sich lohnendes Verfahren.

