Für Autofahrer erst kaum ersichtlich, doch unterhalb der Ausfahrt Olsberg der A 46 werden gewaltige Erdverschiebungen vorgenommen – und zwar für den Transport von Teilen für 2 Windkraftanlagen. Der Projektierer musste die geplante Anlie-ferungsstrecke ändern und hatte eine Strecke vom Autobahnzubringer vorge-schlagen, die nur „überschlägig geprüft“ und nur „grundsätzlich für machbar eingestuft“ wurde vom Hochsauerlandkreis. Das zuständige Regionalforstamt war über die Maßnahme informiert worden und hatte sich in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde für Genehmigung ausgesprochen, schreibt die WP vom 6.12.2025. Doch soll die Genehmigung „in Kürze“ erst verschickt werden. Formal rechtlich wohl alles in Ordnung. Doch seit wann kann man mit gewaltigen Erd-verschiebungen einfach beginnen, wenn man die Genehmigung noch nicht in den Händen halten kann. Irgendwelche voreiligen telefonischen Aussagen sind nicht verbindlich. Oder gelten beim Windradbau andere Gesetze?
