Erweiterung eines stadtnahen Steinbruchs
Der Ausschuss „Planen und Bauen“ hatte sich gestern Abend mit dem Antrag eines Steinbruchbetreibers zwischen Brilon und Altenbüren beschäftigen müssen. Die derzeitigen Abgrabungsmöglichkeiten sind weitgehend erschöpft und zur Sicherung der öffentlichen Versorgung und Aufrechterhaltung des Betriebes sollten nun 7,9 ha Fläche für neue Abgrabungen genehmigt werden.
Reicht Wall als Lärmschutz?
Der Regionalplan hatte diesen Bereich schon vorrangig für den Abbau von Rohstoffen aus volkswirtschaftlichen Gründen ausgewiesen. Insofern war eine Genehmigung nicht zu verweigern. Angrenzende Grundstücke müssen als Sichtschutz durch einen 1,5 m hohen Wall, der mit Feldhecken begrünt werden soll, vom Abgrabungsgebiet getrennt werden. Die in nördlicher Richtung liegende nur 120 m entfernte Wohnbebauung muss durch einen 7m (!) hohen Erdwall vor Lärm und Staub geschützt werden, legte der Ausschuss einvernehmlich fest. Der Betreiber ist nach dem für 2035 vorgesehenen Abbauende zu Rekultivierungsmaßnahmen des ca. 15m tiefen Lochs verpflichtet.
