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Bei Schaffung von Wohnraum sind die Eigentümer verpflichtet, auch Abstellplätze für Autos und Fahrräder zu schaffen. Wenn dies kaum möglich ist, kann man dies mit einem Geldbetrag ablösen, der sich an den Herstellungskosten ausrichtet. Der Bauausschuss hat nun die Kosten eines Autostellplatzes für drei Gebietszonen aktualisiert: Im Innenstadtbereich auf 7.900 €, im weiteren Wohnbereich 7.400 € und im Außenbereich und den Ortschaften auf 4.400 €. Das Geld muss für die Schaffung bzw. Modernisierung von Parkplätzen z.B. durch Elektroladestationen genutzt werden. Ähnlich bei der Schaffung von Fahrradstellplätzen. Hier liegen die Ablösekosten bei 560 €, 530 € und 360 €.