Für Rösenbeck wurde im Bau- und Planungsausschuss beantragt, Sondergebiete für solare Strahlungsenergie auszuweisen – und zwar in der Größenordnung von 10,3 Hektar. Während im Bundesbaugesetz Freiflächen-Photovoltaikanlagen nur an Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen vorgesehen sind, können diese in NRW auch genehmigt werden, wenn sie zu der jeweiligen Nutz- und Schutz-funktion der Landschaft passen.

Sehr plausibel beantragte der Betreiber eines großen Steinbruchs drei Anlagen-bereiche vorzusehen, die seinen eigenen zukünftigen Stromverbrauch vollständig decken. Doch war die von ihm erwartete Elektrifizierung des Schwerlastverkehrs, die den Dieselverbrauch des Steinbruchs in Höhe von 650.000 Liter Diesel ersetzen könnte, wohl eher ein Zukunftsprojekt. Doch auch wenn man von einer Voll-elektrifizierung des Steinbruchbetriebes ausgeht, werden „nur“ 5,3 GWh benötigt, während die Anlage aber 14,53 GWh leistet. Der große Überschuss soll in einem nur angedeuteten „Bürgerstrommodell“ genutzt werden, das aber von der Ver-waltung nicht präzisiert werden konnte. Auch erschien den Ausschussmitgliedern die vorgesehene Elektrifizierung der schweren Steinbruchmaschinen kaum realistisch. So entschied man sich, den Antragsteller Mühlenbein persönlich in die Sitzung am 10.12.25 einzuladen. Damit wird das Thema wohl in der kommenden Ratssitzung nicht erörtert werden.

Planungsrechtlich hatte die Verwaltung vorgeschlagen, das genutzte Gelände zur Stromerzeugung nur auf Zeit dafür bereit zu stellen – und zwar für 25 Jahre. Danach ist Abriss vorgesehen und die Nutzung der Fläche zur Abgrabung von Bodenschätzen. Ob auch zwischen den Anlagen Schafe grasen können, wird der Eigentümer entscheiden.
Mit den 5 Windrädern, an denen die Stadt beteiligt ist, können schon 25.000 3-köpfige Haushalte mit Strom versorgt werden, erklärte kürzlich unser Wasserwerk. Über den Eigengebrauch hinaus könnten durch den Solarpark weitere 2000 Haushalte versorgt werden. Entsprechende Leitungen und gegebenenfalls Speichermöglichkeiten sind vorzusehen. Die Haushalte stehen als Verbraucher zudem in Konkurrenz zu den örtlichen Firmen. Bürger(innen) müssen gerade bei Nutzung von Solarstrom – egal ob vom Dach oder von Freiflächen – ihre Verhal- tensgewohnheiten teilweise ändern und digitale Technologien nutzen. Die Kombination von Wind und Sonne erleichtert die Nutzung regenerativer Energien.




