Dieser Blog ist anders:

unabhängig und anregend =

total subjektiv

In den Besprechungen zur Staffelung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich war zuerst von Dieter Weber (SPD) gefordert worden, über die Höchststufe von 73.000 € hinauszugehen, die der Kreissatzung entsprechen. Dem ist der Rat nun gefolgt und hat folgende erweiterte Staffelung festgelegt:

bis 31.578,00 Euro 0,00 Euro

bis 37.000 Euro 60,00 Euro

bis 49.000 Euro 80,00 Euro

bis 61.000 Euro 100,00 Euro

bis 73.000 Euro 130,00 Euro

bis 85.000 Euro 150,00 Euro

bis 97.000 Euro 170,00 Euro

bis 109.000 Euro 190,00 Euro

über 109.000 Euro 210,00 Euro

Das ist sicher insgesamt sozial gerechter. Doch sozial gerecht? Die so erzielten Mehreinnahmen hätten zur Senkung der Beiträge der unteren Einkommensgruppen genutzt werden müssen. (Man muss ja auch noch das Mittagessen bezahlen!) So fließen die Mehreinnahmen unauffällig in die Stadtkasse und werden vielleicht verplempert oder dienen der Haushaltssanierung. Haben sich deswegen vier Ratsmitglieder bei der Abstimmung enthalten?

Entmündigung von Erziehungsberechtigten?

Sicher gab es noch einen weiteren Grund zur Enthaltung, der im Verwaltungsvorschlag harmlos unter „redaktionelle Änderung“ gefasst wurde. Bisher konnten Erziehungsberechtigte einen Härtefall-Antrag auf Erlassung des Beitrages stellen bei einer besonders schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Situation. Dies kann in der neuen Fassung nur auf Antrag der Schule erfolgen. Ich frage mich, was geht die wirtschaftliche und soziale Lage im Detail die Lehrer(innen) und die Schulleitung an? Fragt man jetzt alle Erziehungsberechtigten, ob und dann warum sie einen diesbezüglichen Antrag stellen möchten? Müssen sie ihre schwierige Lage vor den Lehrer(inne)n ausbreiten?

Ich hätte den Verwaltungsvorschlag abgelehnt.